
In Berlin gibt es 2 Beratungsstellen für die Bildungsprämie.
Weiterbildungsdatenbank Berlin
Ansprechpartner: Dr. Klaus Kapr
Neue Schönhauser Straße 10, 10178 Berlin
Tel.: 030 / 28 38 42 38
E-Mail: kapr@europublic.de
Jobassistenz
Ansprechpartnerinnen: Sylvia Kotte und Laura Kovac
Rudi-Dutschke-Straße 5, 10969 Berlin
Tel.: 030 / 27 87 33 141
E-Mail: info@jobassistenz-berlin.de
Die Mitarbeiter der Weiterbildungsdatenbank Berlin stehen für die Beratung zur
Bildungsprämie zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin
unter: 030 / 28 38 42 38.
Mit den drei Finanzierungskomponenten der Bildungsprämie will die Bundesregierung
den Stellenwert der Weiterbildung erhöhen und mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung
mobilisieren. Dabei werden insbesondere Zielgruppen mit geringen Einkommen unterstützt.
Zu den Instrumenten der Bildungsprämie gehören:
1. Prämiengutschein:
- Die Zuwendung beträgt 50 % der Kurs- bzw. Prüfungsgebühren bis
zu einem maximalen Betrag von 500,00 €, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenanteil
geleistet wird.
- Jede anspruchsberechtigte Person kann einen Prämiengutschein pro
Kalenderjahr beantragen.
- Prämiengutscheine können Erwerbstätige erhalten, deren
zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 25.600 € (51.200 € bei gemeinsam Veranlagten)
liegt.
2. Weiterbildungssparen (Spargutschein):
- Unabhängig vom Einkommen können vom Weiterbildungssparen alle erwerbstätigen Personen
profitieren, die über Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz verfügen.
- Das Ansparguthaben kann auch vor Ablauf der ansonsten geltenden Sperrfrist für Weiterbildungszwecke
verwendet werden, ohne dass damit der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren
geht.
3. Weiterbildungsdarlehen:
- Es kann ohne Einkommensbegrenzungen in Anspruch genommen werden.
(Die entsprechende Verordnung ist noch nicht in Kraft.)
Verfahren zum Erhalt des Prämien- und Spargutscheins
- Interessierte wenden sich zunächst telefonisch an die Prämienberatungsstelle. Im Rahmen der Prämienberatung werden die persönlichen Voraussetzungen und das Weiterbildungsziel der Person geklärt.
- Dabei darf die Bildungsmaßnahme nicht bereits begonnen oder gebucht sein.
- Die Prämienberatungsstelle benennt auf dem Gutschein das Weiterbildungsziel und die Weiterbildungsanbieter, bei denen der Prämien- bzw. Spargutschein eingelöst werden dar.f
- Interessierte übergeben den Prämien- bzw. Spargutschein einem - auf dem Gutschein benannten - Weiterbildungsanbieter. Die Abrechnung des Prämiengutscheins erfolgt durch den Bildungsanbieter. Der Spargutschein wird durch den/die Gutscheininhaber/in mit den Angaben des Bildungsanbieters beim Finanzinstitut eingereicht.
In unserem Informationsblatt finden Sie weitere detaillierte Informationen
zur obligatorischen Prämienberatung und zur Inanspruchnahme des Prämien- und Spargutscheins.
Informationsblatt zum Prämien- und Spargutschein
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Service- und Programmstelle Bildungsprämie sowie unter der kostenlosen bundesweiten Informationshotline 0800/ 2623 000.
